CARE4MYHOME GmbH – Stand 1.1.2017

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung
Diese Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt mit 01.01.2017 in Kraft. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Etwaige Einschränkungen oder mündliche Nebenabreden werden nicht anerkannt, es sei denn wir haben im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

2. Preise
Alle wo auch immer angeführten oder kommunizierten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe. Unsere Angebote sind generell freibleibend und unverbindlich. Wie behalten uns das Recht auf Preisänderungen vor. Der Preis unserer Leistungen ist in Anlehnung an die Entscheidungen der Schiedskommission beim BMWFJ für Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger für Verträge mit öffentlichen Auftraggeber wertgesichert. Darüber hinaus ist das Lohnniveau des für unsere Branche vorgegebenen Kollektivvertrages ebenso maßgeblich für etwaige Preisanpassungen. Verträge, die jünger als 12 Monate sind, sind von der Kostenerhöhung nicht betroffen. Ausnahme: Winterdienst, hier erfolgen Preisanpassungen erst in der zweiten Saison.

3. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen (ausgenommen Winterservice) sind prompt nach Erhalt zahlbar. Dies sind längstens 10 Kalendertage. Danach sind wir als Auftragnehmer von jeglicher weiteren Leistungs- und Haftungspflicht befreit und können sofort vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus gelangen bei Zahlungsverzug 12% Verzugszinsen zur Verrechnung. Die Rechnungslegung der Gebäudeserviceverträge erfolgt jeweils zum Monatsende oder Quartalsweise im Nachhinein, die des Winterservices spätestens im Monat Oktober also vor Saisonbeginn am 1.11. Die Räumungs- und Haftungspflicht entsteht erst durch das zeitgerechte Einlangen des Entgeltes für den Winterservice vor Saisonbeginn, spätestens jedoch 1 Woche davor.

Die Rechnung wird standardmäßig im PDF-Format erstellt und via E-Mail zugestellt. Auf Wunsch kann eine Papierrechnung angefordert werden. Sämtliche Zahlungen sind per SEPA-Überweisung/Einzahlung auf unser Bankkonto mit IBAN AT72 1420 0200 1092 8215 und BIC BAWAATWW bei der EASYBANK AG. durchzuführen.

Sollte die monetäre Inflation gemäß Verbraucherpreisindex bzw. anderem vergleichbaren Index 2% pro Monat und/oder 24% pro Jahr überschreiten, tritt nach Wahl des Auftragnehmers für den Zeitraum der Überschreitung anstelle des EURO die Bezahlung des Serviceentgeltes mittels Silber- oder Goldmünzen „Wiener Philharmoniker“ nach Wahl des Auftragnehmers in Kraft, welche am Letzten des Monats dem Auftragnehmer persönlich durch den Auftraggeber übergeben werden. Die Menge der Münzen richtet sich nach exakt dem Gegenwert der Münzen zum Preis des Serviceentgeltes in Euro welcher 6 Monate vor Eintreten der vereinbarten Inflationsgrenze gegolten hat.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn diese werden von uns ausdrücklich anerkannt. Bei einer Mehrheit von Hauseigentümern haften alle für Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. Für den Fall, dass der Hausverwalter Namen, Beruf und Anschrift der Hauseigentümer bei Vertragsabschluss nicht bekannt gibt, haftet der Hausverwalter neben den Eigentümern als Bürge und Zahler, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass der Hausverwalter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Vertrag abschließen wollte.

4. Vertragsdauer
Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können beiderseits zum Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Für Saisonaufträge (zB.: gesonderter Vertrag für Winterdienst oder Gartenbetreuung) kann die Kündigung erst zum Ablauf der Saison erfolgen. Spätestens jedoch 3 Monate vor Beginn der nächsten Saison. (Im Sinne des Winterdienstes bedeutet dies zum Beispiel: Der Winterdienst beginnt am 1.11. eines Jahres, so wäre dieser vor dem 1.8. desselben Jahres zu kündigen.)

5. Leistung - Gebäudeservice
Die Erbringung unserer Leistungen erfolgt zu ortsüblichen Bedingungen. Das heißt im Sinne der Reinigung, dass der Grad der Verschmutzung durch eine ortsübliche Benutzung des Objektes entstanden sein muss. Verschmutzungen durch Bauarbeiten bzw. die Reinigung nach der Arbeit von Handwerkern stellt jedenfalls keine ortsübliche Verschmutzung dar und ist gesondert zu beauftragen bzw. zu verrechnen. Selbiges gilt auch für nicht wasserlösliche Flecken (zB.: Teer, Lacke etc.) die nicht mit haushaltsüblichen Reinigern entfernt werden können und mit Spezialmitteln – möglicher Weise über eine Spezialfirma entfernt werden müssen.

Die Erbringung unserer Leistungen findet zur Normalarbeitszeit statt. Diese ist Montag bis Freitag (wenn Werktag) im Zeitraum von 7:00-19:00. Arbeiten außerhalb dieser Zeit, sowie an Samstagen unterliegen einem 50%igem Zuschlag. Dieser Zuschlag erhöht sich an Sonn- und Feiertagen auf 100%. Fällt der Tag an dem üblicher Weise das Objekt betreut wird an einen Feiertag, so erfolgt die Durchführung der Leistung an einem der nächsten folgenden Tage oder wird an einen der Tage davor vorgezogen, an dem in der Normalarbeitszeit gearbeitet werden kann. Care4myHome ist bemüht eine regelmäßige Betreuung an denselben Wochentagen stattfinden zu lassen, dieser kann sich fallweise jedoch kurzfristig ändern. Um die Routenführung zwischen den Objekten zu optimieren, kann der generelle Betreuungstag quartalsweise durch Care4myHome geändert werden.

Vorübergehende (z.B.: Bauarbeiten, Ablagerung von Sperrmüll oder sonstigen Gegenständen) oder dauerhafte Flächeneinschränkungen (zB.: Möbel am Gang, Ablagerung von Gegenständen, Sperrmüll etc.) führen zu keiner Minderung der Servicepauschale. Das Objekt kann von uns nur soweit gereinigt werden, wie dies ohne Verschieben, Verrücken oder Wegheben von Gegenständen – ausgenommen Türmatten – möglich ist.

Glühlampen werden im Zuge des Gebäudeservices im Rahmen der Reinigungsarbeiten erneuert, jedoch nur so weit sie mittels einer handelsüblichen maximal 5-sprossigen Haushaltsleiter erreichbar sind. Leuchtmittel sind Verschleißteile; solche sind niemals in der Servicepauschale enthalten und gelangen stets gesondert zur Verrechnung.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bei Bedarf Flächen zur Verfügung zu stellen, auf denen Materialien und Geräte (zB.: Reinigungsmittel, Rasenmäher, Schneefräse) sicher und frostfrei eingelagert werden können. Ferner ist ein Wasseranschluß sowie ein Stromanschluß mit einer Spannung von 230V und einer Absicherung von mindestens 16A zu stellen. Der Verbrauch wird vom Auftraggeber getragen.

Die Durchführung von sämtlichen Außenarbeiten (ausgenommen Winterdienst) erfolgt ausschließlich bei trockenen Verhältnissen. Insbesondere finden in der Winterzeit wegen der Frostgefahr keine regelmäßigen Kehrungen der Außenbereiche statt.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für sämtliche verschlossene Türen jeweils zwei Schlüssel auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung. Diese werden nach Beendigung des Vertrages retourniert. Für den Verlust eines Schlüssels haften wir nur für den Wert des Einzelschlüssels, maximal jedoch € 100,- gegen Vorlage der Rechnung.

6. Leistung – Winterservice
Care4myHome GmbH und deren Subunternehmer, im weiteren Auftragnehmer genannt, verpflichten sich, die im Vertrag angeführten Flächen in der Zeit vom 01.11. eines Jahres bis zum 31.3./15.4 des nächsten Jahres entsprechend den behördlichen Vorschriften nach gesetzlichen Erfordernissen und wirtschaftlicher Zumutbarkeit von Schnee zu reinigen und bei Glatteis zu bestreuen. Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 Stunden bis zu 3x täglich. Die Räumung der Gehsteige erfolgt zu 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5m, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80 cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gelangt somit auch gesondert zur Verrechnung.

Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen. Es erfolgt jedoch niemals eine komplette Schwarzräumung, da diese vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, weil sie mit einer erheblichen Umweltbelastung wegen dem verstärkt notwendigen Einsatz von Streumittel einhergeht. Bei Vorhersage von Glatteis bzw. gefrierendem Regen wird prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung im selben Intervall wie die Schneeräumung. Die Wahl des Streumaterials obliegt dem Auftragnehmer. Als Streumittel werden Streusplitt sowie vom Gesetzgeber genehmigte Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Im Falle höherer Gewalt (zB.: Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, Schneeverwehungen, andauernder, gefrierender Regen) kann eine termingerechte Räumung nicht gewährleistet werden. Die vereinbarten Arbeiten werden spätestens 5-7 Stunden nach Normalisierung des Verkehrs, erforderlichenfalls im eingeschränkten Ausmaß, durchgeführt.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Schnee und Eis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (zB.: defekte Dachrinnen, Schmelzwasser, Dachlawinen, Straßenräumgeräte, etc.) zu entfernen und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden.

Es können jeweils nur die vereinbarten Flächen gereinigt werden, die bei Anwesenheit des Auftragnehmers auch tatsächlich begehbar bzw. räumbar sind.

Zwischensplittkehrungen müssen zur Verbesserung der Feinstaubbelastung in Wien auf öffentlichen Flächen durchgeführt werden, diese sind bis zu 4x/Saison inkludiert. Die Einschätzung der Notwendigkeit und Häufigkeit obliegt dem Auftragnehmer. Kehrungen können vom Auftraggeber weder festgelegt noch eingefordert werden.

Eine Tauwetterkontrolle ist stets gesondert zu beauftragen, diese findet 1x täglich statt, wobei die Ursachen des Schmelzwassers nicht durch den Auftragnehmer beseitigt werden. Schneestangen zur Absperrung für Dachlawinen können gegen Verrechnung bezogen und aufgestellt werden. Für den Fall der Notwendigkeit von Schneestangen ist es erforderlich Löcher in die Hausmauer zu bohren und Dübeln mit Haken zu setzen. Hierfür erteilt der Auftraggeber ausdrücklich seine Zustimmung.

Die Arbeitsweise, Zeit und Ausführung der Reinigungsarbeiten obliegen ausschließlich dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen gegenüber Dritten und Behörden für Schadensfälle, welche auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist. Der Auftragnehmer lehnt die Haftung für alle Unfälle ab, die sich auf bereits geräumten bzw gestreuten oder nachträglich durch Dritte (zB.: einparkende Autos, Straßenräumgeräte, spielende Kinder usw.) verunreinigten Flächen ereignen. Außerdem besteht keine Haftung für Schäden, die durch das Verhalten des Auftragsgebers, eines Dritten, Zufall oder höhere Gewalt (zB.: Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen, etc.) zurückzuführen sind. Ebenso sind Schäden, die aus Verunreinigungen durch Schmelzwasser oder Dachlawinen resultieren, von der Haftung ausgenommen soweit durch das Aufstellen von Warnstangen auf die drohende Gefahr hingewiesen wurde.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Umstände aus denen der Auftragnehmer haftbar gemacht werden könnte sowie Schadensfälle dem Auftragnehmer nach Bekanntwerden unverzüglich zu melden und auch schriftlich zur Kenntnis zu bringen sowie bei der Feststellung des Sachverhaltes dem Auftragnehmer jede zumutbare Hilfe zu leisten.

7. Leistung - Mietmattenservice
Care4myHome bietet seinen Kunden als Zusatzleistung einen Mietmattenservice gemäß aktueller Preisliste an, der zusätzlich zur Hausbetreuung beauftragt werden kann. Die Kündigung des Mietmattenservices ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich. Bei Diebstahl oder Verlust der Mietmatten werden die zum Zeitpunkt geltenden Wiederbeschaffungskosten, welche zum Zeitpunkt der Erstellung der AGB EUR 80.--/m² (exkl. Ust.) betragen, in Rechnung gestellt. Bei wiederkehrendem Diebstahl der Mietmatten behalten wir uns das Recht vor, den Mietmattenservice einseitig zu kündigen. Eine Änderung der Wechselintervalle der Mietmatte ist nach Absprache möglich, ebenso wie die Änderung der Größe und Farbe der Mietmatten.

8. Leistung - Care4myHome Recyclingcontainer
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses stellt Care4myHome Recyclingcontainer zur Entsorgung von Werbematerialien unentgeltlich zur Verfügung, die in der Nähe der Hausbrieffächer aufgestellt werden. Bei Diebstahl oder Verlust des Recyclingcontainers behalten wir uns das Recht vor, EUR 15,-(exkl. Ust.) für die Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen. Sollte die Aufstellung nicht gewünscht sein, hat der Kunde die Möglichkeit zu widersprechen.

9. Qualität – Geld zurück Garantie
Sämtliche von uns durchgeführten Arbeiten sind vom Auftragnehmer sofort nach Beendigung abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme, so gilt die Arbeit als einwandfrei abgenommen. Für den regelmäßigen Gebäudeservice, bieten wir eine Geld zurück Garantie an. Sollte ein Auftragnehmer eine am Serviceprotokoll bestätigte Leistung als nicht durchgeführt vorfinden oder mit der Durchführung grob unzufrieden sein, so bieten wir für die entsprechende Servicewoche eine Vergütung an. Voraussetzung für die Vergütung ist, dass der Mangel am Tag der Durchführung per E-Mail an feedback@care4myhome.at angezeigt oder der Geschäftsführung persönlich kommuniziert wird. Die Mängelbeschreibung hat exakt und nachvollziehbar zu sein; allgemeine Schilderungen sind nicht ausreichend. Ferner ist der Auftraggeber der die Beschwerde führt verpflichtet, dem Auftragnehmer innerhalb von 24 Stunden nach Beschwerdeführung den Mangel vor Ort zu zeigen und zu erläutern.

Die Geld zurück Garantie gilt niemals für ausgebrannte Leuchtmittel und ebenfalls nicht für die Schneeräumung, da sich in beiden Fällen die Situation kurz nach Verlassen des Vertragsobjektes durch den Auftragnehmer bereits zum nicht mehr Nachvollziehbaren verändert haben kann. Der Sinn der Geld zurück Garantie ist es, Vertrauen beim Auftraggeber in die Leistungen des Auftragnehmers zu schaffen und nicht laufend gratis Servicewochen für den Auftraggeber zu schaffen. Sollte sich dieser Eindruck auf Seiten des Auftragnehmers erhärten, berechtigt dies zum sofortigen Rücktritt vom Servicevertrag.

10. Lieferverzug
Wir haften nicht bei Lieferverzug, der sich durch höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergeben haben. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (zB.: Verkehrssperre, Naturgewalten etc.). Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.

11. Übernahemverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter welche beim Auftragnehmer tätig sind weder während deren Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 6 Monate nach deren Ausscheiden aus unserem Unternehmen abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der Auftraggeber verpflichtet unserem Unternehmen eine Konventionalstrafe in Höhe von € 10.000,- zu bezahlen. Subunternehmern und Mitarbeitern – in welcher Form auch immer - welche für die Care4myHome GmbH tätig werden, ist es untersagt Bestandskunden abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Subunternehmer bzw. deren Mitarbeiter zur Zahlung einer Konventionalstrafe von € 10.000,-. Weitreichende Ansprüche und Forderungen unseres Unternehmens im Zusammenhang mit der Abwerbung und/oder Beschäftigung bleiben hiervon unberührt und können zusätzlich eingeklagt werden.

12. Kennzeichung und Kommunikationsmittel
Zur Kennzeichnung der Liegenschaften können an Hauswänden, Zäunen usw. Firmenschilder (Maße 23x16 cm) montiert werden. Zur Dokumentation der Arbeitsleistung wird eine Tafel oder ein Schaukasten mit dem Serviceprotokoll an gut sichtbarer Stelle im Hausflur, idealer Weise beim schwarzen Brett, montiert werden. Ferner wird an selber Stelle ein Briefkasten (Care4myHome Box) und ein Kartenständer angebracht, in dem die Auftragnehmer Anregungen und Wünsche einwerfen können. Es kann keine Haftung für die aus der Montage resultierenden Schäden oder Verunreinigungen übernommen werden.

13. Abweichende Vereinbarungen
Von unseren AGBs abweichende Bestimmungen bzw. Vereinbarungen sind nur dann gültig, so sie durch unsere zeichnungsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere sind mündliche oder auch schriftliche Vereinbarungen mit unseren Servicemitarbeitern vor Ort in jedem Fall ungültig. Verpflichtende, gültige Aussagen, Zusagen und Vereinbarungen können immer nur durch unsere Geschäftsführung erfolgen und bedürfen der Schriftform.

14. Datenschutz
Der Auftraggeber gestattet, dass personenbezogene Daten entsprechend dem Datenschutzgesetz gespeichert und für eigene Marketingzwecke verwendet werden dürfen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wien.

PERSÖNLICHER KONTAKT IST UNS WICHTIG

Also kontaktieren Sie uns einfach. Ganz egal, ob wir ein Angebot für Sie erstellen dürfen, Sie noch Fragen zu unseren Leistungen haben oder Sie uns Feedback geben möchten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören oder zu lesen.

Adresse

Care4myHome GmbH
Kröllgasse 32/1-3
1150 Wien

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